Der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss informiert
Wie auf dem Staffeltag bereits bekanntgegeben, hat der Kreis Unna-Hamm immer weniger Schiedsrichter. Dadurch kann es passieren, dass Spiele der Damen oder Herren nicht mit Schiedsrichtern bestückt werden. Sollte dies der Fall sein, gilt die nachfolgende Anweisung, die im Zusammenhang mit dem Schiedsrichter-Ausschuss erstellt wurde, wie an den Spieltagen vorzugehen ist (darin ist auch enthalten wie vorzugehen ist, wenn der SR nicht erscheint oder verletzt ausfällt).
Erscheint bei Pflichtspielen der Herren oder Damen kein Schiedrichter (SR) oder ist kein Schiedsrichter angesetzt oder verletzt der Schiedsrichter sich während des Spiels und kann die Spielleitung nicht fortsetzen, so haben beide Mannschaften zu prüfen,
- ob ein geprüfter neutraler SR als Zuschauer anwesend ist und mit der Spielleitung beauftragt werden kann. Ist ein geprüfter neutraler SR (der also keinem der beteiligten Vereine angehört) anwesend, ist ihm die Spielleitung zu übertragen
- steht kein geprüfter, neutraler SR zur Verfügung, sondern nur ein geprüfter SR, der einem der beteiligten Vereine angehört, so ist er mit der Spielleitung zu beauftragen
- sofern beide Vereine einen geprüften SR stellen können und keine Einigung zustande kommt, so ist der dem Gastverein angehörende SR mit der Spielleitung zu beauftragen
- sofern überhaupt kein geprüfte SR zur Verfügung steht, ist der Gastverein für die Gestellung eines Spielleiters verantwortlich. Kann der Gastverein keinen Spielleiter stellen, soll der Heimverein diesen stellen.
Die vorgenannte Regelung ist bei allen kreislichen Senioren- und Frauenspielklassen mit Ausnahme der Senioren/Herren Kreisliga A und B bindend. Für die Senioren Kreisliga A und B gilt folgende Sonderregelung:
- steht kein geprüfter, neutraler SR zur Verfügung der mindestens die Qualifikation hat, Spiele der nächst niedrigeren zu leiten, können die Vereine sich auf einen neutralen SR ohne entsprechende Qualifikation, einen nicht neutralen SR oder einen nicht neutralen Spielleiter einigen. Erfolgt keine Einigung fällt das Spiel aus (bzw. bei Verletzung wird dieses abgebrochen) und wird neu angesetzt. Die freiwillige Einigung ist vor Spielbeginn im Spielbericht einzutragen. Es empfiehlt sich, die Namen der an der Entscheidungsfindung beteiligten Personen/Vereinsoffiziellen im Spielbericht zu dokumentieren
Hierzu einige Beispiele:
- Ein Spiel der Kreisliga A kann nicht angepfiffen werden, da der angesetzte SR auch nach entsprechender Wartezeit und versuchter Kontaktaufnahme nicht erscheint. Es ist ein neutraler SR anwesend, der als höchste Spielklasse in der Kreisliga C eingesetzt wird. Auf diesen SR können die Vereine sich einigen, müssen es aber nicht. Ist ein neutraler SR mit der Qualifikation Kreisliga B anwesend und bereit das Spiel zu pfeifen, muss diesem die Spielleitung übertragen werden.
- Der SR eines Spiels der Kreisliga B verletzt sich und kann das Spiel nicht mehr pfeifen. Es steht nur ein SR der Mitglied des Gastvereins ist zur Verfügung. Die Vereine können sich darauf einigen, dass dieser Schiedsrichter das Spiel zu Ende pfeift. Auch die Einigung auf eine Spielleiter (ohne SR-Lizenz) ist möglich.
Bei der Eingruppierung in die Spielklassen ist den Angaben des SR’s Glauben zu schenken. Bestehen hieran Zweifel, kann ein Mitglied des Schiedsrichterausschusses kontaktiert werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften gilt das Spiel für den oder die schuldigen Vereine als verloren.
Bildzeile: Torsten Perschke (re.), Vorsitzender des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses.