Handball: Die Geschäftsstelle des Handball-Verbndes Westfalen ist ab dem 24. Dezember 2022 geschlossen und ab dem 02. Januar 2023 wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte per E–Mail an geschaeftsstelle@handballwestfalen.de
Passstelle
Ab dem 01. Januar 2023 wird die Passstelle für den Spielbetrieb des HV Westfalen durch die Geschäftsstelle in Dortmund geführt. Nach erfolgreicher Umstellung werden die Zugänge über Phoenix II spätestens ab dem 01. Januar 2023 wieder für die Vereine freigeschaltet sein. Die Software bleibt auch nach der Umstellung weiterhin Phoenix II, auch die technischen Abläufe bleiben identisch.
Unter https://www.handballwestfalen.de/passstelle/ werden in den nächsten Tagen
aktuelle Informationen und die neuen Formulare veröffentlicht.
Die Informationen werden auch direkt an die PassOnline–Bearbeiter versendet.
Das Erweiterte Präsidium hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2022 die neuen
Gebühren für Spielausweise beschlossen, siehe Gebührenordnung §6.1 + §6.2.
Die Passstelle des HV Westfalen ist unter passstelle@handballwestfalen.deoder te-
lefonisch 0231 / 999 606 83 erreichbar.
Spielordnung
Mit Beginn des Jahres 2023 treten die vom EP verabschiedeten Zusatzbestimmungen zur DHB–Spielordnung in Kraft. Infolgedessen werden auch die Durchführungs-
bestimmungen noch überarbeitet.
Das Erweiterte Präsidium hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2022 Änderungen
in der Gebührenordnung beschlossen. Die Änderungen treten zum 01. Januar 2023 in Kraft und sind auf der Homepage veröffentlicht.
https://www.handballwestfalen.de/fileadmin/user_upload/GebO_HVW_ab_2023–01–
01.pdf
Rechtsordnung des HV Westfalen
In der EP–Sitzung vom 10.12.2022 wurde u.a. die neue Rechtsordnung des HV Westfalen beschlossen. Diese ist unter folgenden Link abrufbar: https://www.handballwestfalen.de/filead-min/user_upload/Rechtsordnung_des_HV_Westfalen_neu.pdf
Das EP hat für das Verbandsgericht (VG) folgende Personen berufen:
Vorsitzender VG:
Helge–Olaf Käding
Beisitzer VG:
Holger Strohmeyer
Michael Limbacher
Ann–Kathrin Stache
Berufungen bzw. Revisionsanträge sind an den Vorsitzenden des VG Helge–Olaf
Käding (über die Geschäftsstelle des HV Westfalen) zu richten.