Lockerungen für ungeimpfte Sportlerinnen und Sportler – Wegfall aller Zulassungsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche




Allgemein: Ab Freitag, 4. März, gilt auch für alle ungeimpften Sportlerinnen und Sportler in NRW: Sie benötigen für die Ausübung ihrer jeweiligen Sportart nur noch einen gültigen, offiziellen Schnelltest. Gleiches gilt auch für ungeimpfte Zuschauerinnen und Zuschauer. Das gab NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch bekannt. Die NRW-Corona-Schutzverordnung wird entsprechend geändert. Sollten die Zahlen der Infizierten weiter, wie in letzter Zeit sinken, sind weitere Schritte in die Normalität spätestens am 20. März möglich. Dann könnte gegebenenfalls auch die Testpflicht für alle Ungeimpften entfallen – aber das bleibt abzuwarten.

Darüber hinaus gilt: Der Besuch gastronomischer Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten sind nun auch nicht immunisierten Personen möglich, die einen gültigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen können. Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen.

Für Kinder und Jugendliche entfallen alle Zulassungsbeschränkungen

Gute Nachrichten gibt es auch für alle Kinder und Jugendlichen. Für sie entfallen die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-plus) komplett.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit den Öffnungen, die uns die weiterhin positive Entwicklung gerade in unseren Krankenhäusern erlaubt, gehen wir einen großen Schritt in Richtung Normalität. Besonders wichtig ist mir, dass wir explizit festlegen, dass Kinder und Jugendliche, die in den letzten zwei Jahren besonders unter den Einschränkungen gelitten haben, von den Einschränkungen befreit sind und schon ab sofort wieder ohne Einschränkungen und Kontrollen am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können. Aber auch für alle anderen braucht es für die Teilnahme an den meisten Angeboten nur noch einen Test. Damit können kulturelle, soziale, gesellschaftliche und sportliche Angebote wieder für die Zukunft planen.“

Bildzeile: Ab Freitag, 4. März, reicht in NRW für ungeimpfte Sportlerinnen und Sportler ein gültiger Schnelltest. Für Kinder und Jugendliche entfallen sogar alle Zulassungsbeschränkungen.