Fußball: Der TSC Kamen ist sportlich aus der Kreisliga A abgestiegen. So lautete das Urteil des Kreis-Sportgerichts am Montagabend und lehnte den Einspruch des Vereins, wonach man nachträglich den Klassenverbleib in der Kreisliga A erwirken wollte, ab.
Im Vereinsheim des TuS Lohauserholz verhandelte das Kreissportgericht unter dem Vorsitz von Michael Zahorodnyj über den Einspruch des TSC Kamen, der sich auf den Standpunkt stellte, dass man anstelle von BR Billmerich das Entscheidungsspiel um den Klassenerhalt gegen den TuS Hamm hätte bestreiten müssen und so die Chancen auf den Klassenerhalt hätte wahren können. Namuk Kanar, der TSC-Vorsitzende, berief sich dabei auf die Durchführungsbestimmungen des Kreises. Dem folgte die Kammer nicht, stellte die Spielordnung des Westdeutschen Fußball Verbandes voran und machte auch klar, dass es einen Formfehler beim Einspruch gegeben habe. Die Spielordnung des WDFV sei übergeordnet. Das heißt also sportlicher Abstieg des TSC Kamen aus der Kreisliga A
Der anwesende Kreisvorsitzende Michael Allery hatte in der öffentlichen Sitzung vor dem Urteilsspruch die ablehnende Haltung des Kreisvorstandes zum Einspruch des TSC erläutert. Der habe sich gegen die Staffeleinteilung des Kreises gerichtet. die sei jedoch unanfechtbar.
TSC-Vorsitzender Namuk Kanar hatte schon gleich nach dem Urteilsspruch angekündigt, das Verfahren vor der nächsten Rechtsinstanz fortzusetzen. Dazu steht ihm eine Einspruchsfrist binnen drei Tagen zu.
Bildzeile: Das Kreissportgericht unter dem Vorsitz von Michael Zahorodnyj (Mitte) bestätigte den sportlichen Abstieg des TSC Kamen in die Kreisliga B.