Der 30. Juni spielt bei Vereinswechseln eine wichtige Rolle




Fußball: Das offizielle Spieljahr beginnt immer am 1. Juli. Es gibt bekanntlich zwei Transferperioden. Die erste läuft von 1. Juli bis 31. August, die zweite liegt im Winter und währt vom 1. bis 31. Januar. Spieler, die jetzt im Sommer wechseln wollten, hätten sich  bis zum 30. Juni abmelden müssen

Wer sich sich erst nach dem 30. Juni abmeldet, hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterschreiben und damit Berufsspieler/in (ehemals Vertragsamateur/in genannt) zu werden. Diese Option bietet sich im Sommer bis zum letzten Tag der Transferperiode I, also bis 31. August.

Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel hat ein/e Amateurfußballer/in, sobald sein/ihr letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Er oder sie ist dann sofort spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird. Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Vorgegeben sind im Aktivenbereich der Männer: 2500 Euro in der Oberliga (5. Liga), 1500 Euro in der 6. Liga, 750 Euro in der 7. Liga, 500 Euro in der 8. Liga und 250 Euro in allen Kreisligen darunter.