BR Billmerich muss sich derzeit neben sportliche auch um sportgerichtliche Dinge kümmern




Fußball: Nächstes Kapitel in der Partie der Kreisliga A2 vom 6. Spieltag, die BR Billmerich gegen FC Overberge bekanntlich mit 4:1 gewann. Overberge legte Einspruch ein. Das Kreissportgericht tagte, stellte einen Regelverstoß des Schiedsrichters fest und gab dem Einspruch statt, sodass die Begegnung wiederholt werden soll. Jetzt will BRB gegen diesen Urteilsspruch sportgerichtlich vorgehen, Berufung einlegen. So weit die Fakten.

Eigentlicher Grund war die Unbespielbarkeit des Rasens im Billmericher Waldstadion. An dem nahm der FCO Anstoß, sprach von irregulären Bedingungen. Wie berichtet brach der Unparteiische in der Halbzeitpause das Spiel eben aus diesen Gründen ab, revidierte dann seine Entscheidung und pfiff die 2. Halbzeit doch wieder an. Ein Regelverstoß befand das Kreissportgericht.

Und noch ein Ärgernis: In der 90. Minute wurde der Billmericher Sebastian Schmidt in der Partie gegen Overberge wegen Foulspiels vom Platz gestellt, fehlte der Mannschaft in den beiden nachfolgenden Spielen gegen Westfalia Wethmar II und BSV Heeren. Im Falle eines Wiederholungsspieles dürfte demnach die Rote Karte nicht zählen, so die Argumentation der Blau-Roten. Wenn der Schiri die Partie wie beabsichtigt in der Halbzeit abgepfiffen hätte, wäre es zu dem Platzverweis auch nicht gekommen. Ebenso würden die beiden Gelben Karten aus der 2. Halbzeit nicht zählen. Also will man auch gegen die Wertung der beiden nachfolgenden Spiele Einspruch einlegen. Gegen Wethmar verlor Billmerich 0:3 und gegen Heeren 2:5. Es bleibt noch spannend.

Die Neuauflage Billmerich – Overberge wurde laut DFB.net für den 19. November (Samstag), 14.30 Uhr, terminiert.

Bildzeile: Keinen Grund zum Jubel hat derzeit Blau-Rot Billmerich. Vielmehr muss man sich neben sportlichen Dingen auch um sportgerichtliche Entscheidungen kümmern.